Die Bauhof-Linden in Mölln

 

Naturschutzverbände bekommen als Träger öffentlicher Belange lt. § 63 Bundesnaturschutzgesetz und § 4 Baugesetzbuch die Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Einsicht in die einschlägigen Sachverständigengutachten, wenn in Natur und Landschaft eingegriffen wird.

 

Mit der Eingriffsregelung sollen negative Folgen (Beeinträchtigungen) vermieden und minimiert werden. Des Weiteren soll sichergestellt werden, dass nicht vermeidbare Eingriffe durch Maßnahmen des Naturschutzes ausgeglichen werden.

Wird bereits bebauter Raum verändert, gilt diese Eingriffsregelung nicht!

Eine Entscheidung zwischen Erhalt und Neupflanzung lässt sich selten vollständig zugunsten einer Seite treffen. Nach unseren Informationen ist der Standort für die Bestandsbäume langfristig eher ungünstig. Die Bäume stehen auf stark

schutthaltigem und stark verdichtetem Boden. Eine zusätzliche Schädigung erfolgt im Winter durch unvermeidlichen Salzeintrag über die Pflanzringe.

 

Die Entscheidung für eine Neupflanzung kann sogar als nachhaltiger erachtet werden, da die Lebensdauer der Bestandsbäume absehbar ist. Die Stadt plant, jüngere Bäume auf dem Bauhof unter standortgerechten Bedingungen als Ersatz zu pflanzen. Außerdem erfolgt die Bewirtschaftung des Möllner Stadtwaldes auf der Basis einer breiten wissenschaftlichen Erkenntnis nach den Prinzipien der zertifizierten naturgemäßen Waldwirtschaft.

 

Der NABU Mölln arbeitet seit Jahrzehnten im konstruktiven Austausch und bei Projekten mit der Stadt Mölln, Stadtgrün und dem Möllner Stadtwald zusammen, um die Natur in und um Mölln zu pflegen und zu erhalten.